• GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HOEVE - LAKERHOF

    Hoeve-Lakerhof - Vakantiewoningen in Limburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hoeve – Lakerhof

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservierungen, Angebote und Verträge bezüglich eines Aufenthalts in den Ferienhäusern von Hoeve-Lakerhof in Kessenich (Kinrooi), Belgien, im Folgenden „Vermieter“ oder „Hoeve-Lakerhof“ genannt.

Mit der Reservierung, der Zahlung einer Anzahlung, der Unterzeichnung eines Vertrags oder der Bestätigung einer Buchung erklärt der Mieter, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und ihnen vorbehaltlos zuzustimmen.

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von Hoeve-Lakerhof im Voraus schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 1 – Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Reservierung, jedes Angebots und jedes Mietvertrags bezüglich eines Aufenthalts in Hoeve-Lakerhof.
  2. Reservierungen können über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über eine anerkannte Buchungsplattform vorgenommen werden.
  3. Der Vertrag kommt endgültig zustande, sobald Hoeve-Lakerhof die Reservierung schriftlich oder digital bestätigt und die vereinbarte Zahlung eingegangen ist.
  4. Der Hauptmieter bzw. Hauptbucher muss mindestens 18 Jahre alt sein und haftet während des gesamten Aufenthalts gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sowohl für sich selbst als auch für alle Mitreisenden und Besucher.

Artikel 2 – Reservierungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Eine Reservierung stellt eine verbindliche Zusage zur Anmietung des Ferienhauses für den vereinbarten Zeitraum dar.
  2. Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises zuzüglich der Kaution fällig.
  3. Der Restbetrag sowie eventuelle Nebenkosten sind spätestens 14 Tage vor Anreise zu entrichten.
  4. Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Anreise ist der volle Mietpreis sofort fällig.
  5. Bei Zahlungsverzug behält sich Hoeve-Lakerhof das Recht vor, den Vertrag kraft Gesetzes aufzulösen, die Reservierung zu stornieren oder das Objekt anderweitig zu vermieten.
  6. In diesem Fall bleiben bereits geleistete Zahlungen als Entschädigung fällig.
  7. Der Tourist hat kein Rücktrittsrecht gemäß Artikel VI.45, §1, 11° des Wirtschaftsgesetzbuches, da es sich um die Anmietung einer Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum handelt.

Artikel 3 – Zahlungsverzug und Weitervermietung

  1. Zahlt der Mieter den ausstehenden Betrag nicht fristgerecht und auch nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Mahnung, ist Hoeve-Lakerhof berechtigt, das Ferienhaus weiterzuvermieten.
  2. Ist eine Weitervermietung möglich, haftet der Mieter für die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Mietpreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des ursprünglichen Mietbetrags.
  3. Ist eine Weitervermietung nicht möglich, bleibt der volle Mietbetrag fällig.

Artikel 4 – Kaution

  1. Die Kaution beträgt 300 €, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Die Kaution ist bei der Buchung zu hinterlegen.
  3. Die Kaution deckt:
    • Schäden am Gebäude, Garten oder Inventar;
    • Verlust oder Beschädigung von Gegenständen;
    • zusätzliche Reinigungskosten;
    • Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Abreise zurückerstattet, nach Abnahme des Objekts und Begleichung etwaiger offener Beträge.
  5. Übersteigen die festgestellten Schäden die Höhe der Kaution, haftet der Mieter für den vollen Schadensbetrag.

Artikel 5 – Stornierung durch den Mieter

Stornierungen müssen stets schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Es gelten folgende Stornogebühren:

  1. Mehr als 60 Tage vor Anreise: Bearbeitungsgebühr von 75 €
  2. Bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
  3. Bis 14 Tage vor Anreise: 75 % des Mietpreises
  4. Weniger als 14 Tage vor Anreise, Nichterscheinen oder vorzeitige Abreise: 100 % des Mietpreises

Wir empfehlen jedem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Artikel 6 – Stornierung durch Hoeve-Lakerhof

Artikel 6 – Stornierung durch Hoeve-Lakerhof

  1. Hoeve-Lakerhof kann den Vertrag stornieren, wenn die Unterkunft aufgrund höherer Gewalt, Feuer, Wasserschaden, technischer Mängel, Naturkatastrophen, Epidemien, behördlicher Maßnahmen oder anderer Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Hoeve-Lakerhof liegen, nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
  2. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstattet oder, nach gegenseitiger Vereinbarung, ein Gutschein ausgestellt.
  3. Hoeve-Lakerhof haftet nicht für weitere Entschädigungen.

Artikel 7 – Nutzung des Ferienhauses

  • Das Ferienhaus wird ausschließlich zu Erholungszwecken vermietet.
  • Es ist untersagt:
    • das Objekt als Hauptwohnsitz zu nutzen;
    • sich an der Adresse anzumelden;
    • vom Objekt aus berufliche Tätigkeiten auszuüben;
    • das Objekt ohne schriftliche Genehmigung unterzuvermieten oder den Aufenthalt zu übertragen;
    • mehr Personen als die vereinbarte maximale Belegung unterzubringen;
    • Partys, Veranstaltungen oder Zusammenkünfte ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu organisieren;
    • das Objekt für illegale Aktivitäten zu nutzen.
  • Lediglich Zustellbetten dürfen nach vorheriger Genehmigung über die maximale Belegung hinaus aufgestellt werden.
  • Nicht angemeldete Gäste dürfen ohne Genehmigung von Hoeve-Lakerhof nicht übernachten.

Artikel 8 – An- und Abreise

  1. Der Check-in ist am Anreisetag ab 16:00 Uhr möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Der Check-out muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen.
  3. Für eine verspätete Abreise kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
  4. Der Mieter erhält vor seiner Ankunft Anweisungen zur Schlüsselübergabe.
  5. Das Kopieren von Schlüsseln ist verboten.
  6. Der Verlust von Schlüsseln oder Zugangsgeräten wird dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Artikel 9 – Hausordnung, Ruhe und Sicherheit

Der Mieter verpflichtet sich zu einem rücksichtsvollen und vernünftigen Verhalten.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

  1. Rücksichtnahme auf Nachbarn, Natur und Umwelt ist Pflicht.
  2. Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 8:00 Uhr.
  3. Lärmbelästigungen sind jederzeit zu vermeiden.
  4. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Störungen kann Hoeve-Lakerhof den Aufenthalt ohne Rückerstattung fristlos beenden.
  5. Das Umstellen von Möbeln oder Geräten ohne Genehmigung ist verboten.
  6. Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht entfernt, abgedeckt oder deaktiviert werden.
  7. Offenes Feuer ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.

Artikel 10 – Haustiere

  1. Haustiere sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Hoeve-Lakerhof erlaubt.
  2. Hoeve-Lakerhof kann hierfür einen Aufpreis erheben.
  3. Der Tierhalter haftet uneingeschränkt für alle Schäden, Verschmutzungen oder Belästigungen, die durch das Tier verursacht werden.
  4. Wenn Haustiere nicht erlaubt sind oder nicht im Voraus angemeldet wurden, kann der Zutritt zum Objekt ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigert werden.

Artikel 11 – Rauchen

  1. Das Rauchen ist in allen Innenräumen von Hoeve-Lakerhof verboten.
  2. Bei Zuwiderhandlung werden mindestens 250 € für zusätzliche Reinigung und Geruchsbeseitigung berechnet, unbeschadet höherer tatsächlicher Schäden oder zusätzlicher Kosten.

Artikel 12 – Endreinigung

  • Das Ferienhaus muss ordentlich hinterlassen werden.
  • Mindestens wird erwartet, dass:
    • Müll ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird;
    • Geschirr gespült und weggeräumt wird;
    • der Kühlschrank ausgeräumt wird;
    • Möbel an ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt werden;
    • Grill und Küche ordentlich hinterlassen werden;
    • das Objekt besenrein hinterlassen wird.
  • Wird die Unterkunft nicht in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen, werden zusätzliche Reinigungskosten berechnet.
  • Übermäßige Verschmutzung, Rauchschäden oder zurückgelassener Müll können zu zusätzlichen Kosten führen, die von der Kaution abgezogen werden.

Artikel 13 – Schäden, Haftung und Versicherung

  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die von ihm selbst, anderen Gästen, Besuchern oder Haustieren verursacht werden.
  • Schäden, Mängel oder Unregelmäßigkeiten müssen unverzüglich gemeldet werden.
  • Beschädigte, verlorene oder fehlende Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
  • Der Aufenthalt erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Hoeve-Lakerhof haftet nicht für:
    • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen;
    • Unfälle in oder um die Unterkunft;
    • vorübergehende Störungen der Versorgungseinrichtungen, des Internets, des Fernsehens oder der technischen Anlagen;
    • Belästigungen durch Arbeiten oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Hoeve-Lakerhof liegen;
    • Fälle höherer Gewalt.
  • Vergessene Gegenstände können auf Anfrage und gegen Kostenübernahme durch den Mieter nachgeliefert werden.

Artikel 14 – Inventar, Reklamationen und Meldepflicht

  1. Jegliche Beanstandungen bezüglich Inventar, Sauberkeit, Schäden oder Mängeln müssen spätestens 24 Stunden nach Ankunft gemeldet werden.
  2. Hoeve-Lakerhof erhält stets die Möglichkeit, gemeldete Probleme zunächst selbst zu beheben.
  3. Reklamationen, die erst nach Abreise eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.

Artikel 15 – Nebenkosten

  1. Sofern nicht anders angegeben, sind die üblichen Kosten für Wasser, Strom und Heizung im Mietpreis enthalten.
  2. Bei außergewöhnlich hohem oder übermäßigem Verbrauch behält sich Hoeve-Lakerhof das Recht vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
  3. Die separate Abrechnung des Verbrauchs erfolgt auf Basis der Zählerstände und der zu diesem Zeitpunkt geltenden Energietarife.

Artikel 16 – Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt umfasst unter anderem Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, technische Defekte und sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Hoeve-Lakerhof liegen.
  2. In solchen Fällen haftet Hoeve-Lakerhof nicht für Schäden oder Kosten.
  3. Sollte ein Aufenthalt aufgrund höherer Gewalt unmöglich werden, kann Hoeve-Lakerhof nach eigenem Ermessen bereits gezahlte Beträge erstatten oder einen Gutschein im Wert des gezahlten Betrags ausstellen.
  4. Gutscheine sind mindestens zwölf Monate gültig.

Artikel 17 – Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung, der Reservierungsverwaltung, der Administration und der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß der geltenden Datenschutzgesetzgebung (DSGVO) verarbeitet.

Artikel 18 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für alle Verträge und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich belgisches Recht.
  2. Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Limburg, Abteilung Tongeren.

Artikel 19 – Annahme

Mit der Reservierung, der Anzahlung, der Unterzeichnung eines Vertrags oder der Buchungsbestätigung erklärt der Mieter, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und vorbehaltlos gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.